Welche Angaben braucht die konkrete Ausgabe Ihres Buchs? Klären Sie zuerst Ausgabeart und anwendbares Recht. Druckbuch, periodisches Magazin und geschäftliche Website haben nicht automatisch dieselben Pflichtangaben. Der Leitfaden hilft beim Einordnen, bevor Sie eine Vorlage übernehmen.
Gedruckte Bücher: Landesrecht prüfen
Die Landespressegesetze regeln die Angaben für Druckwerke. Als konkretes Beispiel verlangt § 7 Absatz 1 des Berliner Pressegesetzes Angaben zu Drucker und Verleger und bei Selbstverlag zum Verfasser oder Herausgeber; genannt werden Name beziehungsweise Firma und Wohnort beziehungsweise Geschäftssitz. Absatz 2 stellt zusätzliche Anforderungen an periodische Druckwerke. Der Wortlaut darf nicht pauschal mit den Anforderungen eines Website-Impressums gleichgesetzt werden.
Prüfen Sie das für Ihre Veröffentlichung maßgebliche Bundesland und die konkrete Ausgabe. Bei Print-on-Demand kann außerdem die zutreffende Angabe zur Herstellung Klärung benötigen. Eine allgemeine Internetliste ersetzt diese Einordnung nicht.
E-Book und Website getrennt behandeln
Für geschäftsmäßige digitale Dienste enthält § 5 DDG Anbieterinformationen, unter anderem Name, Anschrift und Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Ob und welche zusätzlichen Vorgaben für eine konkrete E-Book-Datei, deren Vertrieb oder einen journalistisch-redaktionellen Auftritt greifen, muss passend zum Angebot geprüft werden. Die Informationen auf einer Website erledigen nicht automatisch jede Pflicht einer Buchausgabe.
Eine Arbeitsliste für den Satz
| Angabe | Vor Freigabe klären |
|---|---|
| Verantwortliche Beteiligte | Wer schreibt, verlegt und stellt diese Ausgabe her? |
| Name und Orts-/Adressangaben | Welche Angaben verlangt die einschlägige Vorschrift in diesem Fall? |
| Ausgabe | Sprache, Format, Auflage und Veröffentlichungsjahr |
| Rechtehinweise | Urheber, Bildnachweise und Lizenzbedingungen |
| Identifikation | ISBN oder andere Kennung der konkreten Ausgabe, soweit verwendet |
Ausgabejahr, ISBN und Rechtehinweise können für Leser und Produktion wichtig sein, ohne deshalb in jedem Fall dieselbe gesetzliche Pflicht zu bilden. Halten Sie Pflichtangaben und ergänzende Buchinformationen auseinander.
Pseudonym und Privatsphäre
Ein Pseudonym auf dem Cover beantwortet die Impressumsfrage nicht. Wer eine Geschäfts- oder c/o-Adresse nutzen möchte, muss deren Eignung für die konkreten Pflichten klären. Ein beliebiger Briefkasten oder ein Versprechen des Adressanbieters genügt nicht als eigene rechtliche Prüfung. Verzichten Sie auf die pauschale Annahme, jede gemietete Adresse sei verwendbar.
Vor dem Buchsatz wird die freigegebene Fassung festgehalten. Weitere Hinweise zur öffentlichen Namensführung: Unter Pseudonym veröffentlichen. Dieser Leitfaden ordnet die Fragen und Quellen; er ist keine rechtliche Freigabe eines konkreten Impressums.
Ordnen Sie jede Ausgabe eindeutig zu.
Halten Sie Format und Veröffentlichungsweg fest, bevor Sie Angaben übernehmen. Die ISBN-Fragen gehören ebenfalls zur Vorbereitung der einzelnen Ausgabe.