Für Nischenautoren: die Veröffentlichung genau zuordnen
Behalte auch bei mehreren Pseudonymen, Buchreihen oder Sprachausgaben den Überblick. Halte für deine Meldungsprüfung Titel, Ausgabe, Veröffentlichungsdatum und die verfügbaren Nachweise fest. Ein gemeinsamer Autorenname ersetzt keine Liste der einzelnen Veröffentlichungen.
Aus dem Thema eines Buches allein lässt sich kein Anspruch auf eine Ausschüttung ableiten. Prüfe den passenden Meldeweg und seine Voraussetzungen anhand der offiziellen Quellen auf dieser Seite. Wie du öffentliche Namen und Buchangaben auseinanderhältst, erklärt der Leitfaden Buch unter Pseudonym veröffentlichen.
Welcher Meldeweg passt zu deinem Werk?
Ein Taschenbuch und seine E-Book-Ausgabe gehören bei der VG WORT in unterschiedliche Verfahren. Nutze die Übersicht als Einstieg und prüfe anschließend die Voraussetzungen des jeweiligen Bereichs.
| Deine Veröffentlichung | Zuständiger Bereich | Dein nächster Schritt |
|---|---|---|
| Roman, Kinderbuch oder Lyrik in gedruckter Form | Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken | Titelanzeige und Namenszuordnung prüfen |
| Gedrucktes Fach- oder Sachbuch für Erwachsene | Wissenschaft | Werk selbst melden und Verbreitung prüfen |
| E-Book als EPUB oder PDF | METIS | Format, Kopierschutz und Verbreitungsnachweis prüfen |
| Eigener Blog- oder Website-Text | METIS | Zugriffszählung oder Voraussetzungen der Verbreitungsausschüttung prüfen |
Die VG WORT führt durch diese Auswahl auch in ihrem offiziellen Infotool für Urheber. Die Bezeichnung „Wissenschaft“ umfasst auch Fach- und Sachbücher; ein Hochschulabschluss ist dafür kein Kriterium in der veröffentlichten Werkartenliste.
Was macht die VG WORT?
Die Verwertungsgesellschaft WORT nimmt Rechte von Autoren und Verlagen kollektiv wahr. Dazu gehören Vergütungen für Bibliotheksausleihen und für bestimmte gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen. Das Geld wird nach dem Verteilungsplan den Berechtigten zugeordnet. Bei digitalen Texten geht es beispielsweise um erlaubtes Speichern und Ausdrucken. Allein die Veröffentlichung löst keine Vergütung aus. Grundlagen der Online-Vergütung bei der VG WORT.
Für die eigene Buchplanung lohnt es sich, diese Vorgänge getrennt zu führen: Verkaufserlöse beim Händler, Meldungen bei der VG WORT und die Abrechnung der Ausschüttung. Eine ISBN, ein KDP-Konto oder ein Eintrag in der Deutschen Nationalbibliothek erledigt diese Verwaltung nicht für dich.
Was regelt der Wahrnehmungsvertrag?
Der Vertrag legt fest, welche Rechte und Ansprüche die VG WORT für dich verwaltet. Er betrifft überwiegend Zweitverwertungsrechte und gesetzliche Vergütungsansprüche. Für viele dieser Ansprüche ist die kollektive Wahrnehmung gesetzlich vorgesehen. Den genauen Umfang findest du im Rechtekatalog des Vertrags. Allgemeines Merkblatt der VG WORT.
Deine Urheberschaft bleibt bestehen. Das Urheberrecht selbst ist unter Lebenden grundsätzlich nicht übertragbar; Nutzungsrechte können dagegen eingeräumt werden. Diese Unterscheidung steht in § 29 Urheberrechtsgesetz. Aus „meine Rechte bleiben bei mir“ sollte deshalb kein ungelesenes Unterschreiben werden: Entscheidend ist, welche Rechte du zur Wahrnehmung einräumst.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Einzelne Rechte, Ansprüche oder Länder können ausgenommen werden. Für eine Kündigung gilt eine Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. Die offiziellen Änderungs- und Kündigungsformulare findest du bei den Informationen zum Wahrnehmungsvertrag.
Was kostet der Vertrag?
Der Abschluss kostet nichts; es entstehen keine laufenden Vertragsgebühren. Die VG WORT finanziert ihre Verwaltung aus dem Gesamtaufkommen. Das ist von einer gesonderten Vereinsmitgliedschaft zu unterscheiden. Für den Einstieg in die Ausschüttungen geht es um die Wahrnehmungsberechtigung. Kosten laut VG WORT.
VG WORT anmelden: Schritt für Schritt
- T.O.M. öffnen. Starte beim offiziellen Vertragsabschluss. Hast du bereits einen Vertrag, prüfe zuerst deinen bestehenden Zugang und deine Karteinummer.
- Angaben und Berufsgruppe ausfüllen. Als Autor beginnst du mit dem Vertrag für Urheber. Das Berufsgruppenformular gehört zu den Pflichtunterlagen. Der zusätzliche Inkassoauftrag für das Ausland ist optional.
- Vertrag lesen und Unterlagen ausdrucken. Verwende das individuell erzeugte Vertragspaket. Ein Mustervertrag zur Ansicht hilft beim vorherigen Prüfen.
- Unterschreiben und per Post versenden. Digitale Unterschriften werden derzeit nicht akzeptiert. Die benötigten Exemplare stehen im erzeugten Paket. Empfänger: VG WORT, Untere Weidenstraße 5, 81543 München.
- Bestätigung und Freischaltung abwarten. Die VG WORT informiert dich nach der Bearbeitung per E-Mail; ein gegengezeichnetes Exemplar kommt zurück. Danach den passenden Meldebereich aufrufen und die erforderlichen Werkangaben einreichen.
Die einzelnen Unterlagen und den Ablauf erläutert die Vertrags-FAQ der VG WORT.
Für den Jahreswechsel zählt der Posteingang. T.O.M. nennt den 31. Dezember als Einsendeschluss. Außerdem müssen Online-Anmeldungen innerhalb von drei Monaten durch den unterschriebenen Vertrag vervollständigt werden. Plane den Versand mit Abstand zur Frist und behalte eine Kopie deiner Unterlagen. Hinweise im Meldeportal T.O.M..
Bücher melden: Print und Selfpublishing
Roman und Kinderbuch: Bibliothekstantieme
Für die jährliche Bibliothekstantieme wertet die VG WORT Ausleihen anhand einer wechselnden Bibliotheksstichprobe aus. Eine Titelanzeige in T.O.M. kann die Zuordnung unterstützen. Sie ist keine Zusage einer Zahlung. Pseudonyme und Namensänderungen müssen korrekt hinterlegt sein. Verfahren für Belletristik und Kinderbücher.
Für eine Titelanzeige muss das Werk bereits erschienen, in der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet und dir als genanntem Urheber zugeordnet sein. Die jährliche Ausschüttung hat keine allgemeine Meldefrist. Davon getrennt läuft die Sonderverteilung im Dreijahrestakt. Eine Titelanzeige ersetzt außerdem keine erforderliche Wissenschaftsmeldung. FAQ zur Bibliothekstantieme.
Fach- und Sachbuch: Bereich Wissenschaft
Gedruckte Fach- und Sachbücher für Erwachsene meldest du selbst im Bereich Wissenschaft. Für die Ausschüttung 2027 ist der 31. Januar 2027 die nächste Frist; meldefähig sind dann die Erscheinungsjahre 2024, 2025 und 2026. Eine digitale Ausgabe gehört zusätzlich in den Bereich METIS. Meldeverfahren für Fach- und Sachbücher.
Die Verbreitung ist entscheidend. Für die volle Fachbuchtantieme nennt die VG WORT mindestens fünf wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland. Für 50 Prozent kommen mindestens drei KVK-Standorte oder 100 in Deutschland verkaufte Exemplare bei einem Mindestverkaufspreis von 10 Euro infrage; die Verkaufsprüfung erfolgt über media control. Diese Kriterien gelten für diese Printausschüttung. Aktuelle Voraussetzungen in der Wissenschafts-FAQ.
Brauche ich einen eigenen Verlag?
Für den Autorenvertrag brauchst du keinen zusätzlichen Verlagsvertrag mit der VG WORT. Selbstverleger können unter Voraussetzungen auch einen Vertrag für ihren Verlag abschließen. Die VG WORT nennt alternativ die Meldung als keinem Verlag zugeordnetes Werk. Welche Variante zutrifft, hängt von deiner tatsächlichen Veröffentlichung und Rechtezuordnung ab. VG WORT zum Selbstverlag.
Halte pro Ausgabe Titel, Erscheinungsjahr, Urheberangaben, Verlag, Umfang und Kennnummer zusammen. Unser ISBN-Leitfaden hilft bei der Zuordnung verschiedener Buchausgaben. Ein Verlagsname im Impressum allein beantwortet noch nicht alle Fragen zum Verlagsstatus.
E-Books und KDP: Diese Voraussetzungen zählen
Für E-Books nennt die VG WORT EPUB und PDF ohne harten technischen Kopierschutz. Meldet der Verlag nicht über Zählmarken, können Autoren oder Übersetzer die Verbreitungsausschüttung prüfen. Das Werk muss ab 2026 erschienen sein. Als Verbreitungsnachweis nennt die VG WORT drei oder fünf KVK-Standorte oder 50 Verkäufe in Deutschland, nachgewiesen über media control. Bei EPUB und PDF sind die jeweiligen e-ISBNs anzugeben. Offizielle E-Book-FAQ.
Für ein Kindle-E-Book folgt daraus: Prüfe die konkret angebotene Ausgabe, das zugängliche Dateiformat, den Kopierschutz und den anerkannten Verbreitungsnachweis. Ein Verkaufswert im KDP-Dashboard ist nicht automatisch der von der VG WORT verlangte Nachweis. Wenn dein Vertriebsfall unklar ist, kläre ihn mit dem METIS-Support, bevor du mit einer Ausschüttung rechnest.
Das ist auch der Unterschied zu den Amazon-KDP-Tantiemen: Deine Händlerabrechnung und die Prüfung durch die VG WORT sind eigene Vorgänge. Eine Printmeldung erfasst die digitale Ausgabe nicht automatisch mit.
Blog und Website: METIS ab 2026
Bei der Zugriffsausschüttung misst eine VG-WORT-Zählmarke die Aufrufe des jeweiligen Textes. Wird der festgelegte Mindestzugriff im Kalenderjahr erreicht, kommt eine Meldung im Folgejahr infrage. Zusammenhängende Texte müssen grundsätzlich mindestens 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen umfassen; für Lyrik gelten Ausnahmen. Der neue gemeinsame Meldeschluss ist erstmals der 31. März 2027. Aktuelles METIS-Verfahren.
Die Verbreitungsausschüttung ersetzt die bisherige Sonderausschüttung. Sie richtet sich an qualifizierende Veröffentlichungen ohne Zählmarke am Text. Dazu zählen beispielsweise E-Books und Texte auf bestimmten nachgewiesenen Publikationsangeboten. Die Vergütung erfolgt einmalig je Werk. Ein beliebiger Blogartikel wird durch das Weglassen einer Zählmarke noch nicht ausschüttungsfähig. Erklärung der METIS-Reform.
Für eine eigene Website ist pro Meldejahr nur eines der beiden Verfahren möglich. Bei der Verbreitungsausschüttung gelten zusätzliche Kriterien, etwa eine einschlägige ISSN oder IVW-Listung. Werke vor 2026 sind dort ausgeschlossen. Für Texte mit bereits gemessenen Zugriffen aus 2024 und 2025 bestehen gesonderte Übergangsfristen; prüfe dafür die aktuelle METIS-Seite.
Fristen 2026 und 2027 im Überblick
| Termin | Was muss erledigt sein? |
|---|---|
| 31. Dezember 2026 | Vertragsunterlagen müssen für den diesjährigen Einsendeschluss bei der VG WORT eingegangen sein. |
| 31. Januar 2027 | Meldeschluss Wissenschaft für geeignete Printwerke der Erscheinungsjahre 2024 bis 2026. |
| 31. März 2027 | Meldeschluss der reformierten METIS-Zugriffs- und Verbreitungsausschüttung. |
Die Termine betreffen verschiedene Schritte. Der Vertragsabschluss ist die Grundlage; Werkmeldungen haben eigene Fristen. Die Übersicht folgt den offiziellen Terminen und Fristen der VG WORT, geprüft am 8. September 2026. Für die jährliche Bibliothekstantieme gilt keine allgemeine Meldefrist; für Sonderverfahren gelten eigene Termine.
Woran Meldungen scheitern können
- Online registriert, Brief fehlt. Ohne vervollständigten Vertragsabschluss fehlt die Grundlage für die Teilnahme.
- Die falsche Ausgabe erfasst. Printbuch und E-Book brauchen die jeweils passenden Angaben und Meldewege.
- Eine ISBN mit Verbreitung verwechselt. Die Kennnummer identifiziert das Werk. Sie belegt für sich weder Bibliotheksstandorte noch die erforderlichen Verkäufe.
- Eingang für Bewilligung gehalten. Insbesondere „ungeprüft“ bei METIS bedeutet, dass die inhaltliche Prüfung noch aussteht. Eine erfolgreich abgesandte Meldung garantiert keine Ausschüttung.
Bewahre Meldedaten und Korrespondenz pro Titel auf. Damit lässt sich später nachvollziehen, welche Ausgabe für welches Jahr eingereicht wurde. Die VG WORT erklärt den Status „ungeprüft“ in ihrer METIS-FAQ.
Wie geht die VG WORT mit KI-Texten um?
Eine Meldung setzt ein urheberrechtlich geschütztes Werk voraus. Reine KI-Produkte sind dafür keine Grundlage. Die VG WORT unterscheidet davon die Nutzung von KI als Hilfsmittel bei einer persönlichen geistigen Schöpfung. Bei der Meldung wird eine entsprechende Erklärung verlangt. Aus bloßem Überarbeiten eines generierten Textes lässt sich keine pauschale Zusage der Meldefähigkeit ableiten. VG WORT zum Umgang mit KI.
Deine Checkliste vor der ersten Meldung
Wenn du noch vor der Veröffentlichung stehst, lege diese Angaben schon bei der Buchproduktion an. Sie gehören neben der Druckdatei und dem Impressum im Buch in deinen Projektordner.
0 von 6 Punkten erledigt
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Ordne die Veröffentlichungen und Namen zusammen.
Bei mehreren Pseudonymen hilft eine klare Zuordnung zu den einzelnen Ausgaben. Beginne mit deiner Titelliste und prüfe danach die passenden Meldungen.
Häufige Fragen zur VG WORT
Ist der Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT kostenlos?
Ja. Für Abschluss und laufenden Vertrag fallen keine Gebühren an. Die Verwaltungskosten trägt die VG WORT aus ihrem Gesamtaufkommen. Eine gesonderte Vereinsmitgliedschaft ist davon zu unterscheiden.
Kann ich den Wahrnehmungsvertrag vollständig online abschließen?
Die Registrierung erfolgt in T.O.M. Die Vertragsunterlagen müssen anschließend im Original unterschrieben per Post eingereicht werden. Eine digitale Unterschrift genügt derzeit nicht.
Muss ich für jedes Buch einen neuen Wahrnehmungsvertrag abschließen?
Nein. Der einmalige Vertrag gilt für die verschiedenen Bereiche der VG WORT. Ob und wie du ein Werk melden musst, richtet sich nach der Veröffentlichung und dem zuständigen Verfahren.
Kann ich ältere Bücher noch melden?
Das hängt vom Bereich ab. In Wissenschaft können zum Meldeschluss 31. Januar 2027 geeignete Printwerke aus 2024, 2025 und 2026 gemeldet werden. Die neue METIS-Verbreitungsausschüttung beginnt dagegen mit Erscheinungsjahr 2026.
Bekomme ich für jedes gemeldete Buch Geld?
Eine Meldung garantiert keine Auszahlung. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen, etwa nachgewiesene Verbreitung oder erfasste Nutzung. Die Höhe hängt unter anderem von Werk, Beteiligung und geltender Quote ab.
Wann zahlt die VG WORT aus?
Die Hauptausschüttung findet regulär Ende Juni statt, die METIS-Ausschüttung Ende September. Das sind Auszahlungstermine; die jeweiligen Meldefristen liegen davor. Maßgeblich ist die aktuelle Terminübersicht der VG WORT.
Quellen & Aktualisierung
Der Leitfaden wurde am 8. September 2026 anhand der verlinkten Originalquellen geprüft. Für deinen Vertragsabschluss und jede Meldung solltest du die jeweils aktuelle Fassung aufrufen.
- Wahrnehmungsvertrag: Kosten, Umfang und Kündigung
- Vertragsunterlagen, Anmeldung und Selfpublishing
- Offizielle Musterverträge für Urheber und Verlage
- Aktuelle Termine und Fristen
- Online-Texte und E-Books: METIS
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